Für die Frau
Studienergebnisse zu sexuellen Übergriffen in unserer Gesellschaft zeigen:
Im Erwachsenenalter erleben:
40% der Frauen mindestens einmal in ihrem Erwachsenenleben (ab 16 Jahre) körperliche oder sexuelle
Gewalt
58% der Frauen sexuelle Belästigung
42% der Frauen psychische Gewalt in Form von Einschüchterung, Drohungen, Demütigungen, aggressiven Anschrien,
Verleumdungen bis hin zu Psychoterror
25% der Frauen erleben Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Beziehungspartner
Ca. 80% der Frauen kennen den Täter
Täter sind also in den seltensten Fällen perverse Triebtäter die im dunkeln lauern, hinter Ecken vorspringen oder im Gebüsch sitzen, so wie es uns die Medien oft vermitteln wollen und vor
denen gewarnt wird. Dies ist ein Mythus der die Gewalt in soziallen Beziehungen verschleiern will.
Statistiken zeigen weiterhin:
dass alle Frauen unabhängig vom Alter, Aussehen, Kleidung, körperlicher Verfassung (Behinderung) oder sozialen Status
Opfer von sexualisierter Gewalt werden können.
Frauen mit Behinderung, sozial schwache Frauen, Migrantinnen oder lesbische Frauen erleben zudem oft noch zusätzlich Diskriminierung oder auch körperliche Angriffe aufgrund ihres
Andersseins.
Anhand dieser Zahlen zeigt sich, dass Gewalt gegen Frauen weiterhin ein nicht gelöstes Problem in unserer Gesellschaft ist. Traumatisierte Frauen sind also auch kein Einzelfall. Denn viele
haben zudem auch bereits in ihrer Kinder und Jugendzeit sexualisierte Gewalt erlebt. Den Tätern geht es hierbei nicht darum seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, sondern Macht auszuüben.
Hierfür wird die sexuelle Grenzverletzung eingesetzt um zu demütigen und zu unterwerfen.
Trotz all dem inzwischen vorhandenen wissen und Aufklärung hält sich der Mythos von „die Frau ist Schuld wenn sie Gewalt erlebt und hat ja auch noch dazu beigetragen. Die Folge: quälende
Schuldgefühle und Entschuldigung für den Täter.
Auch unsere Gesetzgebung unterstützt im negativen Sinne diese Gefühle der Frauen.
Zum Beispiel: „Disco, Fest mit Arbeitskollegen, Faschingsball usw."
Mann alkoholisiert und verletzt die Grenzen der Frau (dies kann auch bis hin zur Vergewaltigung führen). Vor Gericht: Trunkenheit, strafmildernd da er sich ja nicht mehr unter Kontrolle hatte.
Frau alkoholisiert hatte sich und die Situation nicht mehr genug unter Kontrolle und hat somit eine Teilschuld an dem Übergriff was wiederum sich strafmildernd für den Täter
auswirkt.
Erfahrungen zeigen. Das viele Frauen in ihrem Leben nicht die Möglichkeit hatten ihre Grenzen wahrzunehmen und wenn nötig zu setzen. Sie haben nur selten gelernt für sich und ihre Bedürfnisse
einzustehen. Auseinandersetzungen (auch Körperlich) fallen ihnen schwer, denn die wenigsten haben gelernt zu kämpfen weil es nicht dem klassischen Frauenbild entspricht. Sie haben große Hemmungen,
einen anderen Menschen wehzutun, selbst wenn es auf Kosten ihrer eigenen seelischen und körperlichen Unversehrtheit, ihre eigene Würde geht.
Noch größer sind die Hemmungen, wenn Frau den Täter kennt und ihm vertraute.
In unseren Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen geht es darum, das Frauen lernen, sich gut zu schützen und wenn es sein muss sich auch körperlich zu wehren.